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Infos zur Riester Rente

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen
zum Thema Riester Rente


Wann bekomme ich die volle staatliche Förderung?

Die staatlichen Riester-Zulagen werden in voller Höhe gewährt, wenn Ihr Eigenbeitrag zur Riester-Rente in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt wird. Diese Mindeshöhe ergibt sich aus Ihren Beiträgen und der staatlichen Zulage und beträgt seit 2008: 4 % Ihrer im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Es muss allerdings mindestens ein sogenannter Sockelbetrag in die Riester Rente gezahlt werden, um die volle Förderung zu erhalten. Das soll zum Beispiel verhindern, dass Personen mit niedrigem Einkommen und mehreren Kindern überhaupt keine Eigenleistung einbringen müssen. Der Sockelbetrag ist auf 60 Euro festgesetzt.

Falls die eingezahlten Beiträge niedriger sind als der Sockelbetrag, wird die Riester-Zulage im Verhältnis der zu wenig gezahlten Beträge vermindert.


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Weitere Infos zur Riester Rente:


Was versteht man unter Grundsicherung?

Im Jahr 2003 wurde bei den Renten die Grundsicherung eingeführt, um die Altersarmut zu verhindern. Diese hat den gleichen Charakter wie Sozialhilfe und soll helfen, den Lebensbedarf abzudecken. weiter...


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Bei der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung handelt es sich um eine staatlich geförderte fondsgebundene Rentenversicherung. weiter...


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Jeder der Anrecht auf die Riester Förderung hat, kann auch Wohn-Riester in Anspruch nehmen. Dazu gehören Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug. weiter...


Wie viel muss ich sparen?

Sie können selbst entscheiden, wie viel Sie jeden Monat in Ihren Riester Vertrag einzahlen wollen. Allerdings richtet sich danach auch die Höhe der staatlichen Zulage. weiter...


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